Förderungen
Wenn es um die Anschaffung einer PV-Anlage geht, so schrecken viele Haushalte zunächst einmal bei der Kostenaufstellung zurück. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass es eine Vielzahl von Photovoltaik-Förderungen von Bund und Ländern gibt, die eine Finanzierung der eigenen Solaranlage erleichtert. Mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gab die Bundesrepublik dieser Förderung für PV im Jahr 2000 einen gesetzlichen Rahmen für geförderte Vergütung von eingespeistem Strom, Kredite zu besonders günstigen Konditionen und das zur Verfügung stellen von Investitionssummen sind weitere Möglichkeiten. Die PV- Förderung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist hierbei die zuständige Stelle einer öffentlichen Anstalt.
Das Erneuerbare Energien Gesetz garantiert die PV-Förderung und Vergütung für die kommenden 20 Jahre. Voraussetzung für die Unterstützung des Staates ist jedoch, dass es sich bei der Solaranlage um eine netzgebundene PV-Anlage handelt, d.h. dass der Solarstrom der nicht für den Eigenbedarf gebraucht wird, in das öffentliche Netz eingespeist werden muss.
Für den eingespeisten Strom erhält der Solaranlagenbesitzer dann eine Vergütung. Diese Vergütung hängt zum einen von der Anlagengröße, zum anderen auch vom Installationsdatum der Solarmodule ab. Schon nach einigen Jahren refinanziert sich die Anlage durch diese Einnahmen von selbst und kann dann Gewinne einbringen. Im Folgenden ist die Vergütung pro Kilowattstunde in Cent, als Beispiel für die Förderung von PV-Anlagen aufgeführt:
Vergütungstabellen
BSW-EEG-Anpassung_28062012.pdf
BSW-EEG-Verguetungssaetze_20120628.pdf
Da die Vergütung für die Einspeisung des Solarstroms weiter sinkt, zeigen wir nachfolgend weitere Methoden der Förderung von PV im Jahr 2012 auf.
Eine andere Art der Finanzierung ist die Aufnahme des Kredits bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hier gibt es eine Vielzahl von Förderungen für PV-Anlagen, d.h. dass Privatkunden, aber auch Unternehmen für den Kauf einer Solaranlage staatliche Kredite zu besonders günstigen Kreditkonditionen erhalten. In Anlehnung an die Förderung aus dem EEG gewährt die KfW niedrige Leitzinssätze und lange Laufzeiten. Für Unternehmen gibt es eine PV-Förderung auch für 2012, die es unter anderem vorsieht einen Zuschuss von bis zu 27,7 % der Anschaffungssumme zur Verfügung zu stellen!
Bitte informieren Sie sich, welche Möglichkeit der Förderung für Sie besteht!
Einspeisevergütung
Das Erneuerbare Energien Gesetz wurde im Interesse des Umwelt – und Klimaschutzes zur Förderung einer umweltfreundlichen Energiegewinnung erlassen. Es soll durch attraktive Förderungen die zukünftige Energieentwicklung in Deutschland unabhängiger von fossilen Energieressourcen machen.
Die im EEG 2012 verankerte Einspeisevergütung regelt die Vergütung von Strom, der über alternative Energiegewinnungsanlagen gewonnen wurde. Sie verpflichtet Netzbetreiber dazu, diesen Strom vorrangig unter festgelegten Konditionen abzunehmen. Die Höhe der Vergütung hängt von der Art der Stromerzeugung, dem Installationsort, dem Installationszeitpunkt sowie von der Menge des erzeugten Stromes ab.
Seit Verabschiedung des EEG in 2000 sinkt die Einspeisevergütung für den Strom aus PV-Anlagen stetig. Die Kürzung der Vergütung hängt im wesentlich damit zusammen, dass die Anschaffung von PV-Anlagen im Laufe der Jahre immer günstiger geworden ist und somit nicht mehr der gleichen Förderung bedarf. Im Folgenden die Entwicklung der PV-Einspeisevergütung bis 2012 in Cent pro Kilowatt:
Vergütungstabellen
BSW-EEG-Anpassung_28062012.pdf
BSW-EEG-Verguetungssaetze_20120628.pdf
Auch wenn die PV Vergütung in den vergangenen Jahren stetig gekürzt wurde, lohnt es sich dennoch noch die verbleibende PV-Vergütung von 2012 als Anreiz zum Kauf einer PV-Anlage zu sehen. Der Bau einer Anlage kann auch weiterhin durch die Einspeisevergütung refinanziert werden. Seit 2009 ist außerdem eine Eigenverbrauchsvergütung möglich. Das bedeutet, dass der Besitzer einer PV-Anlage seinen produzierten Strom auch selber verbrauchen kann und eine angepasste PV Einspeisevergütung auch 2012 erhält, d.h. Sie brauchen Ihren eigen produzierten Strom und erhalten dafür noch Geld vom Energieversorger!
Eigenverbrauch
Um von den Strompreiserhöhungen unabhängig zu bleiben, ist es vorteilhaft, den aus Photovoltaik gewonnen Strom für den Eigenverbrauch zu verwenden. Des Weiteren gibt es eine Möglichkeit, den Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Im Gegensatz dazu sinken die Einspeisevergütungen jetzt in immer kürzeren Abständen. Der Bund möchte Verbraucher anregen, den PV Eigenverbrauch anzuheben. So werden Kosten für den Ausbau der Stromnetze eingespart. Die Strompreise steigen stetig an und die Vergütungen sinken, so ist es sinnvoller den Strom vollständig für den eigenen Haushalt zu nutzen. Die Vergütung von Strom einer PV-Anlage ist bei über 30% Eigenverbrauch höher als bei weniger als 30%.
Technisch wird der Strom von PV in der Eigennutzung mithilfe eines weiteren Zählers festgestellt. Der Zweirichtungszähler misst auf der einen Seite den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom. Erst wird der erzeugte Strom für den Haushalt verwendet, danach wird die überschüssige Energie ins Netz eingeführt. Eine weitere Möglichkeit zusätzliche ist den Strom zwischenzuspeichern.
Bei PV-Anlagen die ab dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden, ergeben sich folgende Einspeisevergütungen:
Vergütungstabellen